Sommerferien für autistische Kinder

Ankunft
Die ab&p veranstaltet auch in diesem Jahr wieder eine Sommerferienfahrt für autistische Kinder.

Wohin?
Das Ferienhaus liegt in den belgischen Ardennen, am Rande des kleinen Dorfes Porcheresse. Das Haus ist sehr groß und gut ausgestattet. Während der Ferienfahrt wollen wir wandern gehen, schwimmen, Lagerfeuer machen, eine der vielen Höhlen erkunden, einen Wildpark besuchen und vieles mehr.

Wann?

In den Sommerferien, vom 30.07.2010 bis 06.08.2010

Mit wem?
Mit 10 Kindern und Jugendlichen (von 7 bis 16 Jahren) und 6 Betreuern, die Erfahrungen mit Kindern und Jugendlichen Mit Autismus und Asperger- Syndrom haben.

 

Spaß

Kosten?

Die ab&p übernimmt den Hauptteil der Kosten.
Der Eigenanteil beträgt bei eingesetzter Verhinderungspflege 90€ *.

Ohne Verhinderungspflege 270€ *.

*  inklusive aller Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Eintrittsgelder, Hin- und Rückfahrt, Auslandskranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung).

Es besteht die Möglichkeit, einen Härteantrag auf die Übernahme eines Teiles des Reisepreises (50% Ermäßigung) bei der ab&p zu stellen.

Lagerfeuer
  • Anmeldung
  • ab&p
  • Nadine Meye-Lütke
  • Franzstraße 107
  • 52064 Aachen
  •  
  • Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Nadine.Meye@abundp.org
  • Wie geht es nach der Anmeldung weiter?
    Nachdem Sie ihr Kind angemeldet haben, bekommen Sie einen Teilnehmerfragebogen zugeschickt. Dieser dient dazu, uns ein möglichst ausführliches Bild über ihr Kind zu machen.
    Wenn Sie es wünschen, besuchen wir Sie vorab bei Ihnen zu Hause.
    Vier bis sechs Wochen vor der Ferienfahrt erhalten Sie eine Einladung für das Vortreffen, auf dem Sie und ihr Kind alle Betreuer und Teilnehmer kennen lernen werden.
  • Bitte überweisen Sie (mit Ihrer verbindlichen Anmeldung) 50% des Reisepreises  (135€) auf das Konto der ab&p bei der Sparkasse Aachen, Kontonummer 5694, BLZ: 390 500 00. Den Restbetrag bitte spätestens drei Wochen vor Beginn der Fahrt auf unser Konto überweisen.
zwiegespräch
Finanzierungshilfe Verhinderungspflege

Was ist Verhinderungspflege?
Nach § 39 des SGB XI besteht Anspruch auf „Verhinderungspflege“, wenn eine Pflegeperson wegen eigenen Urlaubs, Krankheit oder anderen Gründen nicht in der Lage ist, die Pflege sicherzustellen – die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für die Pflegevertretung (max. 1470 € für Verhinderungspflege pro Jahr). Auch Freizeitangebote,

an denen Ihr Kind teilnimmt, können über die Verhinderungspflege abgerechnet werden.

Wo und wie beantrage ich Verhinderungspflege?

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung (einer Abteilung Ihrer Krankenkasse) erhalten zu können, müssen Sie einen „Antrag auf Verhinderungspflege“ stellen. Die Pflegeversicherung beauftragt dann den Medizinischen Dienst (MDK = unabhängiger Begutachtungs- und Beratungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen) das Kind bei Ihnen zu Hause zu begutachten und prüft, ob und in welchem Ausmaß Ihr Kind pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist. Die „Verhinderungspflege“ steht Ihnen zusätzlich zum Pflegegeld zu.