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In den Sommerferien, vom 30.07.2010 bis 06.08.2010
Kosten?
Ohne Verhinderungspflege 270€ *.
* inklusive aller Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Eintrittsgelder, Hin- und Rückfahrt, Auslandskranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung).
Es besteht die Möglichkeit, einen Härteantrag auf die Übernahme eines Teiles des Reisepreises (50% Ermäßigung) bei der ab&p zu stellen.
Was ist Verhinderungspflege?
Nach § 39 des SGB XI besteht Anspruch auf „Verhinderungspflege“, wenn eine
Pflegeperson wegen eigenen Urlaubs, Krankheit oder anderen Gründen nicht in der
Lage ist, die Pflege sicherzustellen – die Pflegekasse übernimmt dann die
Kosten für die Pflegevertretung (max. 1470 € für Verhinderungspflege pro Jahr).
Auch Freizeitangebote,
an denen Ihr Kind teilnimmt, können über die
Verhinderungspflege abgerechnet werden.
Wo und wie beantrage ich Verhinderungspflege?
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung (einer Abteilung Ihrer Krankenkasse) erhalten zu können, müssen Sie einen „Antrag auf Verhinderungspflege“ stellen. Die Pflegeversicherung beauftragt dann den Medizinischen Dienst (MDK = unabhängiger Begutachtungs- und Beratungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen) das Kind bei Ihnen zu Hause zu begutachten und prüft, ob und in welchem Ausmaß Ihr Kind pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist. Die „Verhinderungspflege“ steht Ihnen zusätzlich zum Pflegegeld zu.